Formfehler in der neuen StVO Novelle – Einspruch lohnt sich

Die am 28.04.2020 in Kraft getretene StVO-Novelle, in der unterem anderem gravierende Änderungen hinsichtlich der Voraussetzung zur Anordnung eines Fahrverbotes beschlossen worden sind, leidet offensichtlich an einem Formfehler. Dies führt auch im Ergebnis dazu, dass zahlreiche nach dem neuen Bußgeldkatalog verhängte Fahrverbote rechtswidrig sind/sein können.

Zahlreiche Bundesländer haben sich daher entschlossen, die neuen Regelungen vorerst nicht mehr anzuwenden. Lediglich Thüringen (Stand: 06.07.2020) will weiterhin Maßnahmen aufgrund der neuen Regelungen treffen.

Wegen eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage dürften die erlassenen Bescheide jedoch rechtswidrig sein, sodass ein Einspruch, auch aufgrund der bislang unklaren Rechtslage, zu empfehlen ist.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

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